(klick!)
(klick!)
Arbeitsgemeinschaft Ev. Jugend
Amt für Jugendarbeit der EKiR
Christlicher Verein junger Menschen
Delegiertenkonferenz
Rheinisch-Westfälischer Jugendverband „Entschieden für Christus“ e.V.
Jugendwerk der Evangelischen Gesellschaft
Evangelische Jugend im Rheinland
Evangelische Kirche in Deutschland
Ev. Kirche im Rheinland
Ev. Landesarbeitsgemeinschaft offene Türen
Ev. Landesjugendvertretung im Rheinland
Evangelische Schüler*- und Schülerinnen*arbeit im Rheinland e.V.
Geschäftsordnung
Jugendpolitischer Ausschuss
Kirchenkreis
Kirchenleitung
(Kreis-)Synodaler Jugendausschuss
Konferenz der synodalen Jugendreferate
Kreissynodalvorstand
Landeskirchenamt
Pädagogisch-Theologisches Institut
Verein Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder
Fiona Paulus
Carla Peekhaus, Jendrik Peters
Henrike Tetz (Leitung Abteilung 3 „Erziehung und Bildung“)
Stefan Drubel (Leitung Dezernat 3.1. „schulische und außerschulische Bildung“)
Lara Salewski (zuständig für die außerschulische Jugendarbeit)
Stefan Niewöhner (zuständig für Jugend(bildungs)arbeit, Friedensbildung, Diversity/Inklusion und Rechtsfragen außerschulische Bildung)
Finja Schult – vertrauen.finja.schult@ejir.de
Tel.: 0157 306 282 24
Daniel Schöneweiß – vertrauen.daniel.schoeneweiss@ejir.de
Tel.: 0157 503 801 63
Finanzausschuss
Vorsitz: Rieke Eulenstein, Geschäftsführung: Christina Baehr
Ausschuss Glaube und Leben
Vorsitz: Finja Schult, Geschäftsführung: Erika Georg-Monney
Ausschuss Jugendarbeit als Beruf
Vorsitz: N.N, Geschäftsführung: Manuela Postl
Ausschuss Jugendarbeit als Ehrenamt
Vorsitz: Frieda Epp, Geschäftsführung: Manuela Postl
Ausschuss für Internationales, Ökumene und auf Nachhaltigkeit bezogene Jugendarbeit (IÖNJA):
Vorsitz: Claudia Rothenburg-Alway, Geschäftsführung: Andreas Roschlau
Ausschuss Visionen
Vorsitz: Carla Peekhaus, Geschäftsführung: Tuulia Telle-Steuber
(klick!)
Anträge sind bei Antragsgrün zu finden.
⇒ über den Button „Änderungsantrag stellen“ können Änderungsanträge gestellt werden.
⇒ Jede*r mit Antragsrecht kann Änderungsanträge stellen.
⇒ Änderungsanträge müssen nach der Einreichung vom Administrator freigeschaltet werden, bevor sie für alle sichtbar sind.
⇒ Nur, wer sich bei Antragsgrün anmeldet, kann den Änderungsantrag nachher selber noch bearbeiten.
⇒ Der Änderungsantrag wird am besten so früh wie möglich eingereicht.
⇒ es ist bei Antragsgrün technisch nicht möglich, Änderungsanträge zu Änderungsanträgen zu stellen, es können aber Änderungsanträge kopiert werden und mit den eigenen Änderungen erneut eingestellt werden.
⇒ Änderungsanträge werden in der Debatte eingebracht.
⇒ Antragsteller*innen können Änderungsanträge annehmen oder ablehnen.
⇒ Bei Ablehnung wird über den Änderungsantrag debattiert und abgestimmt.
⇒ Änderungsantragsteller*innen haben immer die Möglichkeit den Änderungsantrag zurückzuziehen.
Abstimmung laufen über VotesUp
⇒ Stimmberechtigte melden sich dort mit vollem Namen an und werden freigeschaltet.
⇒ Abstimmung werden dort freigegeben und die Stimmen können abgegeben werden.
⇒ die Ergebnisse werden von der Sitzungsleitung bekannt gegeben.
Stimmberechtigte ⇒ Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht
Beratende ⇒ Rederecht, Antragsrecht, kein Stimmrecht
Gäste ⇒ Können Rederecht erteilt bekommen, kein Stimmrecht, kein Antragsrecht
Alle wichtigen Links und Weiterleitungen findet ihr unter: https://ejir.de/linktree.
Weitere Informationen zur EJiR: https://cloud.ejir.de/index.php/s/7kAD33fTzoRa9Ey
Feedback bitte an die Email-Adresse: ehrenamt@ejir.de
Zusammengestellt vom Ausschuss Jugendarbeit als Ehrenamt der EJiR
Februar 2023