GO-Anträge

Geschäftsordnungsanträge

Anträge zur Geschäftsordnung werden sofort aufgerufen. Die Person, die den GO- Antrag gestellt hat, hat die Möglichkeit ihn mündlich zu begründen. Dagegen darf eine Person Gegenrede einreichen. Es gibt inhaltliche und formale Gegenrede. Bei der inhaltlichen Gegenrede hat die Person die Möglichkeit ihre Gegenrede zu begründen. Bei der formalen Gegenrede nicht. Sofern keine Gegenrede eingereicht wird, werden die GO-Anträge automatisch angenommen. Bei Gegenrede wird über den GO-Antrag abgestimmt.

Ein GO-Antrag wird mit einer Meldung mit beiden Händen angezeigt, um ihn von einer normalen Meldung zu unterscheiden.

Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt werden. Derselbe Antrag zur Geschäftsordnung kann zu jedem Punkt der Tagesordnung nur einmal gestellt und abgestimmt werden.

Anträge zur Geschäftsordnung können sein:

  • Antrag auf Vertagung
  • Antrag auf Beendigung der Diskussion (sofortige Abstimmung)
  • Antrag auf Begrenzung der Redezeit
  • Antrag auf Schluss der Redeliste (die aktuelle Redeliste wird noch abgearbeitet)
  • Antrag auf Wiederaufnahme der Diskussion
  • Antrag auf Veränderung der Tagesordnung
  • Antrag auf Pause/Unterbrechung der Diskussion

Wer sich schon inhaltlich in der Diskussion beteiligt hat, kann keinen GO-Antrag mehr stellen.

In Abstimmungen der GO-Anträge müssen die Mehrheit der anwesenden Delegierten für den Antrag stimmen. Das heißt, dass Enthaltungen wie Nein-Stimmen wirken.

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Missionsstraße 9a/b
42285 Wuppertal
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