Der Vorstand

Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland besteht aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kirchenkreise, Werke und Verbände. Er ist auf vier Jahre gewählt.

Vorsitzende, Kirchenkreis An Nahe und Glan, ehrenamtlich

stellvertretender Vorsitzender, Kirchenkreis Essen, ehrenamtlich

stellvertretender Vorsitzender, Bundessekretär für Bildung und Außenvertretungen beim CVJM Westbund, ehrenamtlich

Kirchenrat, Dezernent Abteilung 3

Landesjugendpfarrerin, Leitung Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland

Geschäftsführung, Mitglied mit beratender Stimme, hauptamtlich

Kirchenkreis Nahe und Glan, ehrenamtlich

Evangelische Jugend Düsseldorf, hauptamtlich

Kirchenkreis Köln-Nord, ehrenamtlich

Kirchenkreis Krefeld-Viersen, ehrenamtlich

Kirchenkreis Köln-Süd, ehrenamtlich

ELJVR Vorsitzende

ELJVR Vorsitzender

Leitung Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof, hauptamtlich

Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland nimmt zwischen den Tagungen der Delegiertenkonferenz die Belange der Jugend im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland im Dienst der Kirche entsprechend ihrem Gesamtauftrag durch Beratung und Beschlussfassung wahr.

Der Vorstand hat eine ganze Reihe von Aufgaben und Zuständigkeiten:

  • Ausführung von Beschlüssen und Wahrnehmung von Aufträgen der Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland.
  • Vertretung aller gemeinsamen Belange der Evangelischen Jugend insbesondere bei kirchlichen, gegenüber staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen gegebenenfalls mit anderen Jugendverbänden.
  • Vertretung der Interessen der Evangelischen Jugend gegenüber anderen Jugendverbänden.
  • Beratung von Konfliktfällen im Bereich der Jugendarbeit, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
  • Gutachten und Berichte an die Kirchenleitung in Fragen der Jugendarbeit.
  • Verteilung der der Evangelischen Jugend zur Verfügung gestellten Mittel aus den kirchlichen und öffentlichen Jugendplänen nach Beratung durch den Finanzausschuss und, soweit vorhanden, der entsprechenden Fachausschüsse.
  • Vorbereitung und Leitung der Tagungen der Delegiertenkonferenz.
  • Der Vorstand der Evangelischen Jugend erstattet der Delegiertenkonferenz zu jeder Sitzung einen schriftlichen Arbeitsbericht.
  • Vertretung der Evangelischen Jugend im Rheinland auf der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland.
  • Stellungnahme bei der Errichtung oder Aufhebung von landeskirchlichen Pfarr- oder Referentinnen- und Referentenstellen in der Jugendarbeit.
  • Ratifizierung der Beschlüsse der Ausschüsse der Evangelischen Jugend, wenn sie sich an die Öffentlichkeit oder an einzelne Adressaten außerhalb der EJiR richten oder wenn sie finanzielle Fragen betreffen.
Evangelische Jugend im Rheinland
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Kontakt:
Missionsstraße 9a/b
42285 Wuppertal
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