Der Vorstand

Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland besteht aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kirchenkreise, Werke und Verbände. Er ist auf vier Jahre gewählt.

Vorsitzende, Kirchenkreis Bonn, ehrenamtlich

stellvertretender Vorsitzender, Kirchenkreis Düsseldorf, ehrenamtlich

Geschäftsführung, Mitglied mit beratender Stimme, hauptberuflich

Leiter der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in NRW (AEJ-NRW)

Kirchenkreis Saar-West, ehrenamtlich

Evangelische Jugend Essen, ehrenamtlich

Vorsitzender der Evangelischen Landesjugendvertetung im Rheinland (ELJVR), ständiger Gast, ehrenamtlich

Vorsitzende der Evangelischen Landesjugendvertetung im Rheinland (ELJVR), ständiger Gast, ehrenamtlich

Kirchenkreis Trier, ehrenamtlich

Kirchenkreis Aachen, ehrenamtlich

Kirchenkreis An Nahe und Glan, ehrenamtlich

Kirchenkreis Oberhausen, ehrenamtlich

Kirchenkreis Leverkusen, hauptberuflich

Evangelische Schüler- und Schülerinnenarbeit, ehrenamtlich

Kirchenkreis Duisburg, ehrenamtlich

Leitung Hackhauser Hof

stellvertretender Vorsitzender

Bundessekretär für Bildung und Außenvertretungen beim CVJM

Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland nimmt zwischen den Tagungen der Delegiertenkonferenz die Belange der Jugend im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland im Dienst der Kirche entsprechend ihrem Gesamtauftrag durch Beratung und Beschlussfassung wahr.

Der Vorstand hat eine ganze Reihe von Aufgaben und Zuständigkeiten:

  • Ausführung von Beschlüssen und Wahrnehmung von Aufträgen der Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland.
  • Vertretung aller gemeinsamen Belange der Evangelischen Jugend insbesondere bei kirchlichen, gegenüber staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen gegebenenfalls mit anderen Jugendverbänden.
  • Vertretung der Interessen der Evangelischen Jugend gegenüber anderen Jugendverbänden.
  • Beratung von Konfliktfällen im Bereich der Jugendarbeit, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
  • Gutachten und Berichte an die Kirchenleitung in Fragen der Jugendarbeit.
  • Verteilung der der Evangelischen Jugend zur Verfügung gestellten Mittel aus den kirchlichen und öffentlichen Jugendplänen nach Beratung durch den Finanzausschuss und, soweit vorhanden, der entsprechenden Fachausschüsse.
  • Vorbereitung und Leitung der Tagungen der Delegiertenkonferenz.
  • Der Vorstand der Evangelischen Jugend erstattet der Delegiertenkonferenz zu jeder Sitzung einen schriftlichen Arbeitsbericht.
  • Vertretung der Evangelischen Jugend im Rheinland auf der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland.
  • Stellungnahme bei der Errichtung oder Aufhebung von landeskirchlichen Pfarr- oder Referentinnen- und Referentenstellen in der Jugendarbeit.
  • Ratifizierung der Beschlüsse der Ausschüsse der Evangelischen Jugend, wenn sie sich an die Öffentlichkeit oder an einzelne Adressaten außerhalb der EJiR richten oder wenn sie finanzielle Fragen betreffen.
Evangelische Jugend im Rheinland
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Kontakt:
Missionsstraße 9a/b
42285 Wuppertal
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