Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland besteht aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kirchenkreise, Werke und Verbände. Er ist auf vier Jahre gewählt.
Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland nimmt zwischen den Tagungen der Delegiertenkonferenz die Belange der Jugend im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland im Dienst der Kirche entsprechend ihrem Gesamtauftrag durch Beratung und Beschlussfassung wahr.
Der Vorstand hat eine ganze Reihe von Aufgaben und Zuständigkeiten: