Beschluss der Landesregierung NRW in der Folge der Erlasse des MAGS zu den Betretungsverboten bei Kindertagesbetreuungsangeboten (13.3.2020), den Regelungen zu Schulschließungen (13.3.2020) und des Erlasses zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen (15.3.2020) häufen sich die Nachfragen zur Anwendung in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Gemäß Ziffer 3 des o.g. Erlasses des MAGS vom 15.3.2020 sind u.a. Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote ab dem 17.3.2020 zu schließen bzw. einzustellen, die dem Bereich der außerschulischen Bildungseinrichtungen zuzuordnen sind (Aufzählungspunkt 3).
Hierzu zählen:
soweit diese von Kindern und Jugendlichen unmittelbar genutzt werden.
Hier ist der Beschluss im Wortlaut.