Auf dieser Seite, wollen wir gerne bündeln, wie Jugendarbeit in Zeiten der Isolation weiter funktionieren kann. Wir wollen euch Lust machen, Ideen zu entwickeln und Ideen umzusetzen. Falls ihr auch eine Idee habt, schickt sie uns gerne an weitermachen@ejir.de
Offizielle Informationen
Jugendförderung
Notfallnummern
Stand: 3.3.21
Die vollständige CoronaSchVO hier lesen.
Die aktuellen FAQ findet ihr hier: https://www.elagot-nrw.de/wp-content/uploads/2021/03/210302_31.-FAQ_Corona_JuFo%CC%88_MKFFI-LJAE-G5.pdf
Alle aktuellen CoronaSchVOs, Hygienehinweise und Co. findet ihr hier: www.land.nrw/corona.
Änderungen enthalten die folgende Punkte:
Für Nachfragen hat insbesondere der Punkt 6.5 mit den Informationen zur Impfreihenfolge gesorgt. Deshalb verlinken wir hier die entsprechende Änderung der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/1._AEndVO_zur_CoronaImpfV_BAnz_AT_24.02.2021_V1.pdfsowie die aktuelle Corona-Impf-Verordnung (CoronaImpfV): https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-02/index.html#BJNR603900021BJNE000501126
Danach ist es so, dass „Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind“, zur Personengruppe mit hoher Priorität (Gruppe 2) gehören, vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 6a (CoronaImpfV). Dies betrifft auch Mitarbeitende in der OGS – und zwar unabhängig von der Anstellungsträgerschaft. Geschützt werden sollen die in der Schule oder Kita tätigen Personen.
Nach wie vor in der Gruppe 3 angesiedelt sind die Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, soweit sie nicht zur Gruppe 2 gehören, vgl. § 4 Absatz 1 Nr. 8 CoronaImpfV.
Auch hier gilt das Tätigsein im weiten Sinn, so dass neben Fachkräften auch Ehrenamtliche, Hauswirtschafter*innen und Haustechniker*innen, etc. gemeint sind.
In dieser Weise ist auch der anliegende Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW vom 1.3.2021 (siehe Anlage) zu verstehen.
Gleichwohl gibt es Landkreise, die entgegen der Corona-Impf-Verordnung sämtliche Personen, die in der Jugendhilfe tätig sind, als zur Gruppe 2 zugehörig betrachten und zeitnah impfen wollen. Wir können nur raten, die insofern gemachten Impfangebote zu nutzen!!!
Damit stellt sich die Frage, wie die Zugehörigkeit zur Gruppe 2 nachgewiesen werden kann. Der Erlass des MAGS verweist auf das ebenfalls anliegende Musterschreiben des Arbeitgebers.
Hinsichtlich des konkreten Ablaufs können wir nur auf die Pressemitteilung des Landes NRW verweisen, in der es heißt: „Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.“https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor
Hier zum Download.
Der jugendpolitische Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend in NRW (AEJ-NRW) hat eine Bestandsaufnahme zur Gewährleistung der Kinderrechte in der Covid-19-Pandemie erarbeitet, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen möchten.
Einen Überblick gibt es hier zu finden.
Hiermit möchten wir Sie über die neuen Regelungen für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz informieren:
– Die 15. CoBeLVO findet ihr hier.
Hier geht es zu den aktuellen Rechtsgrundlagen, Corona-Schutzverordnung uvm.
Und hier findet ihr eine umfangreiche Sammlung aus diversen Hygienekonzepten aus Rheinland-Pfalz
Hier und hier finden Sie immer die aktuellsten Fördermöglichkeiten, Programme und Beschlüsse.
Hier geht es zur aktuellsten Version vom 23.06.2020.
Außerschulische Bildungseinrichtungen im privaten und öffentlichen Bereich sowie Fahrschulen können unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie in Anlehnung an den Musterhygieneplan Saarland zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen betrieben werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Durchführung außerschulischer Bildungsveranstaltungen.
Hier gibt es alle aktuellen Informationen rundum die Covid-19-Pandemie, Rechtsregelungen uvm. auf der Landes-Webseite.
Hier geht’s direkt zum “Jugendserver Saar”.
Hier gibt es alle aktuellen Informationen rundum die Covid-19-Pandemie, Rechtsregelungen uvm. auf der Landes-Webseite.
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
(1) Bei Bildungsangeboten außerhalb von Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, beispielsweise in Volkshochschulen oder nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen sowie bei kulturpädagogischen Angeboten der Einrichtungen nach § 2 Abs. 1a Satz 2 für einzelne Gruppen oder Klassen der Kindertagesstätten, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene wo immer möglich zu beachten. § 1 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.
Hier geht es zur Corona-Sonderseite des LJR.
Hier sammeln die Kollegen aktuelle Informationen, Austauschmöglichkeiten und Co.
Hier geht es direkt zur aktuellen Sammlung.
Hier geht es zur Übersicht von Regelungen und Handreichungen.
Die Vollversammlung des DBJR hat getagt und zu diversen Themen Beschlüsse gefasst, welche natürlich aus gegebenem Anlass auch meist das Thema der Covid-19-Pandemie aufgreifen. Hier die Ergebnisse der Vollversammlung:
Position Internationale Jugendarbeit
Allgemeines rundum Corona, Downloadmaterial für verschiedenste Zielgruppen – auch Kinder, Informationen als Comic für 8-12-Jährige.
In der weltweiten Coronakrise sind wir alle gefragt – jede und jeder muss mithelfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dabei ist es wichtig, wenn möglich zuhause zu bleiben, gut aufeinander Acht zu geben und sich dennoch gegenseitig zu unterstützen. Familien, ältere Menschen, Engagierte, Kinder, Schwangere – alle stellt das Coronavirus vor ganz individuelle Herausforderungen. Die Bundesregierung steht in dieser herausfordernden Situation eng an ihrer Seite.
https://www.evangelische-jugend.de/vscorona
Viele Menschen und soziale Einrichtungen nähen aktuell selbst Masken; zum Teil werden diese auch vertrieben. Wichtig ist hier allerdings die richtige Bezeichnung! Die Caritas hat hierzu interessante Informationen zusammengestellt*.
*ACHTUNG: Keine abschließend rechtssichere Auskunft (vgl. Jugendsozialarbeit News Ausgabe 708).
ForscherInnen der Universitäten Zürich und Bern führen eine anonyme Online-Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise bei Kindern und Jugendlichen durch. Erziehungsberechtigte für Kinder zwischen 1-10 Jahren und Jugendliche ab 11 Jahren aus Deutschland, der Schweiz, Österreich und Liechtenstein können ab sofort teilnehmen.
Hier findet ihr die aktuellen Ausschreibungsunterlagen für die Beantragung von Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII für das Jahr 2021. Der Antragsschluss ist der 15.08.2020.
Hier alle wichtigen Informationen zum Thema Bezuschussung von durch Corona-Ausfälle bedingte Stornokosten.
Daumen hoch: Die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW stellt ab sofort das Datenschutz-Abenteuerspiel „KryptoKids“ für Jugendliche zwischen 8 und 12 Jahren kostenfrei an Jugend- und Bildungseinrichtungen zur Verfügung.
Eine Förderung bei der Aktion Mensch. Über den Link könne die Soforthilfen beantragt werden.
https://www.aktion-mensch.de/corona.html
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen. Den Antrag können Sie online stellen. Welche Regelungen bei wegfallendem Einkommen durch die Corona-Pandemie ab dem 1. April gelten, erfahren Sie hier.
Geplante aber wegen Covid-19 abgesagte Maßnahmen können zur Abrechnung und Förderung vorgelegt werden. Zuschussfähig sind auf jeden Fall die entstandenen Kosten für die Unterkunft und für die Beförderung. Bei Ferienfreizeiten ist die geplante Teilnehmendenzahl anzugeben. Die Bezuschussung erfolgt insoweit pro Tag und zuschussfähiger fiktiv teilnehmender Person.
Wenn Maßnahmen der nonformalen Bildungsarbeit im Rahmen der Jugendarbeit (2. Teil der Richtlinien der AEJ-NRW) oder regionale Bildungsveranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit (3. Teil der Richtlinien der AEJ-NRW) abgesagt werden, ist das geplante Programm mit der Abrechnung vorzulegen. Hier erfolgt nach den Richtlinien eine anteilige Bezuschussung bzw. eine pauschale Förderung. Rückfragen bitte via Email an:geschaeftsstelle@aej-nrw.de
Die Bayern-Kicker Leon Goretzka und Joshua Kimmich haben einen Verein gegründet und bereits viele ihrer Kollegen gewinnen können, um karitative Einrichtungen zu fördern, die die Corona-Krise sonst vielleicht nicht überstehen würden. Wer Hilfe braucht, kann direkt auf der Webseite seine Anfrage senden und sich informieren. Wer mithelfen will, kann spenden. Eine wirklich tolle Art in diesen Zeiten die große Plattform zu nutzen, die Profi-Fußballern zur Verfügung steht!
Aktion Mensch unterstützt Helfer*innen in der Corona-Pandemie mit einer Soforthilfe in Höhe von 20 Millionen Euro. Hier gibt es alle Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung.